Augenarzt | 09.03.2017

Früherkennung Schwachsichtigkeit und Schielen bei Kindern

Früherkennung 1 1/2 Jähriger | Augenklink verlangt Gebühr für Kind

Faktisch können Sie das Angebot der Sonderleistung (IGeL) nicht bewerten. In unserem Fall wurde es auch gar nicht als Sonderleistung, sondern als generelle Gebühr dargestellt.

Was hier passiert ist doch Abzocke der gesetzlich Versicherten. Die Krankenkassen-Gebühren werden durch Zusatzleistungen schön gering gehalten, weil diese ja keiner messen kann, mal ganz unabhängig davon das man den Nutzen der Leistung nicht beurteilen kann und bei Ablehnung einer IGeL-Leistung Patient 2ter Klasse wird.

Ich habe jedes Vertrauen in die Politik verloren.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die gezielte Früherkennung von Sehschwächen und Schielen bei Kleinkindern gehört nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen der Krankenkassen. Früherkennungsuntersuchung müssen daher privat von den Eltern bezahlt werden.


Im Rahmen der Vorsorge-Untersuchung U7a bei Kindern im Alter von etwa 3 Jahren prüfen Kinderärzte die Sehfähigkeit der Kinder. Erst bei einem entsprechenden Vorverdacht erfolgt durch den Kinderarzt die Überweisung zum Augenarzt, der nun auch einige Untersuchungen auf Kosten der Gesetzlichen Krankenkassen durchführen kann. Doch Sehstörungen sind nicht immer offenkundig zu erkennen, zumal Kinderpraxen oft nicht mit dem notwendigen Instrumentarium für effektive Seh-Untersuchungen ausgestattet sind.

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