Augenarzt | 17.02.2017
Glaukom-Früherkennung
Erst verunsichert - dann abgeschoben
Nachdem ich zum dritten Mal die von der Schwester vorgelegte "Nichtbehandlungserklärung" NICHT unterschrieben habe, wurde mir von der Ärztin erklärt, dass sie mich nicht mehr behandeln würde. Ich bin nun auf der Suche nach einem neuen Augenarzt!
Kommentar der Verbraucherzentrale
IGeL sind freiwillige Leistungen, deren Ablehnung der Arzt nicht dokumentieren muss. Deshalb sollten und müssen Patienten solch ein Formular nicht unterschreiben.
Lesen Sie genauer nach beim IGeL-Ärger des Monats: Schriftliche Ablehnung einer IGeL-Leistung.