Augenarzt | 10.02.2017
Glaukom-Früherkennung
Augenspiegelung mit Augeninnendruck | Verdacht auf Grüner Star
Ich war zur Kontrolle meiner Augen in der Praxis. Der Augenarzt hatte vor 2 Jahren die Glaukomuntersuchung bei mir gemacht, da in unserer Familie mein Vater und mein Bruder an Grüner Star erkrankt sind. Bis 2017 war ich nicht auffällig. Bei der jetzigen Kontrolle stellte der Arzt fest, das ich 20% meine Sehkraft eingebüsst habe und ich einen grünen Star habe. Er wollte die Glaukomuntersuchung mache und ich sollte dafür 20. Euro bezahlen. Die untersuchung soll in 2 Wochen sein.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn der Arzt bereits einer Minderleistung beim Sehen festgestellt hat und die Diagnose Grüner Star lautet, dann ist eine Glaukom-Untersuchung medizinisch notwendig und damit Kassenleistung. Die Abrechnung einer Kassenleistung als Privatleistung ist unlauter und muss beanstandet werden. Wenn das Gespräch mit dem Arzt unbefriedigend verläuft, können Sie sich bei der kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes beschweren.