Frauenarzt | 14.02.2017
Ultraschall zur Brustkrebs-Früherkennung
Ultraschalluntersuchung u.v.m | Unter Druck gesetzt
Die Sprechstundenhilfe legte mir einen Flyer mit verschiedenen IGEL-Leistungen vor und meinte, falls ich das nicht in Anspruch nehmen wolle, müsse ich das unterschreiben. Ich habe das von mir gewiesen und habe daraufhin auch die Ärztin darauf angesprochen, dass es für mich den Eindruck mache, als sollten Patientinnen unter Druck gesetzt werden. Ihr Gegenargument lautete: Sie müsse sich absichern, damit sie später nicht verklagt werden könne, weil sie Patientinnen nicht auf IGEL-Leistungen hingewiesen habe. Ich habe beim Herausgehen, nach meiner Krebsvorsorgeuntersuchung, den Flyer unterschrieben, überlege mir aber, eine neue Gynäkologin zu suchen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Solch ein Verzichtsformular müssen Patienten nicht unterschreiben. Sie sollten sich hiervon nicht unter Druck setzen lassen, sondern sich erst nach ordnungsgemäßer mündlicher Beratung durch den Arzt und einer angemessenen Bedenkzeit für oder gegen die Untersuchung entscheiden. Patienten müssen sich für ihr "Nein" zu einer IGeL-Leistung aber niemals schriftlich rechtfertigen.