Orthopäde | 22.02.2017
Untersuchungen zur Osteoporose-Früherkennung
Zwangsweise IGeL-Leistung für Knochendichtemessung
Knochendichtemessung wurde nicht als Kassenleistung angeboten. Arzt legte "Vereinbarung" vor, dass ich statt der Kassenleistung ausdrücklich eine kostenpflichtige Wunschleistung erbitte. Habe dies nicht unterschrieben, dennoch eine Rechnung über 55 Euro erhalten. Der Arzt war aber gar nicht der Leistungserbringer, sondern verwies auf einen Kollegen, der schwerpunktmäßig für mehrerer Orthopäden die Knochendichtemessung durchführte. Dieser stellte dann separat 45 Euro in Rechnung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Seit Januar 2014 ist die Knochendichtemessung für bestimmte Risikogruppen eine Regelleistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Allerdings haben Patienten oft Probleme einen Orthopäden zu finden, der diese Leistung tatsächlich zu Lasten der Krankenkasse abrechnet und nicht als IGeL anbietet. Einige Ärzte haben sogar die Genehmigung für die Geräte zur Messung der Knochendichte zurückgegeben, damit sie, in Ermangelung der Qualitätsvorgaben, nicht mit den Krankenkassen abrechnen müssen.