Altersbedingte Überprüfung der Sehleistung
Nach dem Sehtest wurde ich gezwungen eine Unterschrift zu leisten und 20€ zu zahlen, um das Attest über die Refraktionbestimmung zu erhalten.
Da ich nicht noch einen Sehtest bei einem Optiker machen wollte, zahlte ich notgedrungen.
Patienten mit Sehschwierigkeiten können ihre Werte beim Augenarzt kostenlos mit einem Sehtest überprüfen lassen. Außerdem müssen ihnen die Ärzte die Messergebnisse in einem sogenannten Refraktionsprotokoll mitteilen. Es handelt sich dabei um Kassenleistungen.
Anders liegt der Fall nur dann, wenn Patienten explizit nach einer offiziellen Bescheinigung fragen, etwa einer Sehtestbescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle oder gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) können die Augenärzte über die so genannte augenärztliche Grundpauschale gegenüber der Kasse abrechnen. Lediglich für die schriftliche Mitgabe der Werte können die Ärzte Kopierkosten für die Vervielfältigung des Auszugs aus der Patientenakte in Höhe von 0,50 Euro pro Seite erheben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Patienten mit Sehschwierigkeiten können ihre Werte beim Augenarzt kostenlos mit einem Sehtest überprüfen lassen. Außerdem müssen ihnen die Ärzte die Messergebnisse in einem sogenannten Refraktionsprotokoll mitteilen. Es handelt sich dabei um Kassenleistungen.
Anders liegt der Fall nur dann, wenn Patienten explizit nach einer offiziellen Bescheinigung fragen, etwa einer Sehtestbescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle oder gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) können die Augenärzte über die so genannte augenärztliche Grundpauschale gegenüber der Kasse abrechnen. Lediglich für die schriftliche Mitgabe der Werte können die Ärzte Kopierkosten für die Vervielfältigung des Auszugs aus der Patientenakte in Höhe von 0,50 Euro pro Seite erheben.