Augenärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über den gesetzlichen Versorgungsanspruch zu informieren.
Sie können auch über zusätzliche Privatleistungen informieren, müssen die verschiedenen Möglichkeiten aber ausgewogen darstellen und dürfen die Kassenleistungen nicht abwerten.
Werden vom Arzt IGeL-Leistungen angeboten, ist eine intensive ärztliche Beratung über den individuellen Nutzen, Vor- und Nachteile sowie die Kosten unerlässlich.
Hilfreiche Informationen finden Sie unter www.gesundheitsinformation.de
Kommentar der Verbraucherzentrale
Augenärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über den gesetzlichen Versorgungsanspruch zu informieren.
Sie können auch über zusätzliche Privatleistungen informieren, müssen die verschiedenen Möglichkeiten aber ausgewogen darstellen und dürfen die Kassenleistungen nicht abwerten.
Werden vom Arzt IGeL-Leistungen angeboten, ist eine intensive ärztliche Beratung über den individuellen Nutzen, Vor- und Nachteile sowie die Kosten unerlässlich.
Hilfreiche Informationen finden Sie unter www.gesundheitsinformation.de