Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 02.02.2017
Blut-Test auf Prostata-Krebs (PSA-Test)
Verschweigen einer Kassenleistung
Mir wurde durch den Arzt eine Prostatauntersuhung angeboten, den Preis kann ich nicht mehr nennen.
Dass die Krankenkasse eine Prostata-
und Genitalienuntersuchung bezahlt wurde mir verschwiegen.
Ab dem Alter von 45 Jahren haben Patienten einmal im Jahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs. Diese wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.
Art und Umfang der von den Krankenkassen übernommenen Früherkennungsuntersuchungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festgelegt. Der GBA entscheidet welche Untersuchungen sinnvoll, d. h. mit mehr Nutzen als Schaden verbunden sind und deshalb von den Kassen bezahlt werden.
Das PSA-Screening wurde vom GBA nicht in das Krebs-Früherkennungsprogramm aufgenommen. Bei einem begründetem Krankheitsverdacht auf ein Prostata-Karzinom wird der PSA-Test als sinnvoll erachtet und von der GKV übernommen
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ab dem Alter von 45 Jahren haben Patienten einmal im Jahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs. Diese wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.
Art und Umfang der von den Krankenkassen übernommenen Früherkennungsuntersuchungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festgelegt. Der GBA entscheidet welche Untersuchungen sinnvoll, d. h. mit mehr Nutzen als Schaden verbunden sind und deshalb von den Kassen bezahlt werden.
Das PSA-Screening wurde vom GBA nicht in das Krebs-Früherkennungsprogramm aufgenommen. Bei einem begründetem Krankheitsverdacht auf ein Prostata-Karzinom wird der PSA-Test als sinnvoll erachtet und von der GKV übernommen