Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)
Linsenberechnung (Biometrie und Pentacam beider Augen) vor Grauer Star -OP
Meine Beschwerde geht dahin, dass ich die Kosten selbst tragen muss, obwohl die Verbraucherzentrale schreibt, dass die Krankenkassen die Kosten bei Grauen Star Voruntersuchung der Augen tragen werden. Meine Krankenkasse die TKK will die Kosten nicht tragen.
Die Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkassen umfasst bei einer Grauer Star-OP Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge. So kann der Augenarzt eine vollständige augenärztliche Basisuntersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (vordere und mittlere Augenabschnitte, Augenhintergrund, Untersuchung der Hornhaut, Brechkraft der Augen, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Kontrolle vorhandener Sehhilfen) über die Kasse abrechnen. Auch die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke mittels Ultraschall (akustische Biometrie) ist eine Kassenleistung und kostet den Patienten nichts.
Die moderne Augenheilkunde bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master) zur Linsenberechnung oder die OCT zur Untersuchung der Netzhaut.
Ob derartige Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, ist eine sehr individuelle Entscheidung, die gut abzuwägen ist. Augenärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über den gesetzlichen Versorgungsanspruch zu informieren. Eine intensive ärztliche Beratung über den individuellen Nutzen, Vor- und Nachteile sowie die Kosten zusätzlicher Leistungen ist unerlässlich. Alle Mehrleistungen werden immer als Privatleistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Wenn Ihr Augenarzt nur kostenpflichtige Leistungen anbietet, können die Geschäftsstellen Ihrer Krankenkasse vor Ort Ihnen dabei helfen einen Augenarzt in der Nähe zu finden, der Vorbereitung und OP-Durchführung auch als Kassenleistung durchführt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkassen umfasst bei einer Grauer Star-OP Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge. So kann der Augenarzt eine vollständige augenärztliche Basisuntersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (vordere und mittlere Augenabschnitte, Augenhintergrund, Untersuchung der Hornhaut, Brechkraft der Augen, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Kontrolle vorhandener Sehhilfen) über die Kasse abrechnen. Auch die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke mittels Ultraschall (akustische Biometrie) ist eine Kassenleistung und kostet den Patienten nichts.
Die moderne Augenheilkunde bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master) zur Linsenberechnung oder die OCT zur Untersuchung der Netzhaut.
Ob derartige Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, ist eine sehr individuelle Entscheidung, die gut abzuwägen ist. Augenärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über den gesetzlichen Versorgungsanspruch zu informieren. Eine intensive ärztliche Beratung über den individuellen Nutzen, Vor- und Nachteile sowie die Kosten zusätzlicher Leistungen ist unerlässlich. Alle Mehrleistungen werden immer als Privatleistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Wenn Ihr Augenarzt nur kostenpflichtige Leistungen anbietet, können die Geschäftsstellen Ihrer Krankenkasse vor Ort Ihnen dabei helfen einen Augenarzt in der Nähe zu finden, der Vorbereitung und OP-Durchführung auch als Kassenleistung durchführt.