Krankenhaus | 12.01.2017

Chefarzt/Wahlarzt-Behandlung

unzureichende Aufklärung

Im Rahmen der Aufnahme im Krankenhaus habe ich meine Versicherungskarte der GKK und meiner privaten Zusatzversicherung übergeben. Mit der Zusatzversicherung sind die leistungen für ein 2 Bettzimmer erfasst. Es wurden mir mehrere Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt und ich habe unterschrieben. Eine mündliche Aufklärung fand nicht statt. In dem Formular war neben der Wahlleistung 2-bettzimmer auch die Wahlleistung Chefarzt angekreuzt. Mein Alter ist 82 Jahre.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Weiß der behandelnde Arzt, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch eine gesetzliche Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren und aufklären. Eine darüber hinausgehende allgemeine

Informationspflicht zur wirtschaftlichen Beratung des Patienten besteht nicht.


Anderes gilt für die Tarife der privaten Krankenversicherer, die ja komplett unterschiedlich sind und die der Arzt weder kennt noch kennen muss. Der Patient hat in diesem Fall die Pflicht, vor der Behandlung für eine entsprechende

Kostenzusage des Versicherers zu sorgen.


Angesichts dessen, dass der Patient (offenbar kommentarlos) bei Aufnahme im Krankenhaus neben der GKV-Karte auch die Daten seiner privaten Zusatzversicherung angegeben hat, bestehen erhebliche Zweifel, dass man den Patienten hier weitergehend über die Kosten der von ihm durch Unterschrift bestätigten Wahlleistungen informieren musste.

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