sonstige Fachrichtung | 09.12.2016

Völlig überteuerte Rechnung

Der behandelnde Arzt machte mir am Beginn der Behandlung einen mündlichen Kostenvoranschlag in Höhe von EUR 700,00; letztendlich hat die Behandlung dann aufgeteilt auf drei Rechnungen einen Betrag von EUR 1.600,00 ausgemacht.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Patienten sind berechtigt, die Bezahlung einer IGeL zu verweigern, wenn sie vor der Behandlung nicht über die Kosten schriftlich informiert und ihr Einverständnis zur Behandlung schriftlich abgegeben haben.


Nach der Behandlung müssen die Patienten die IGeL auch erst dann bezahlen, wenn ihnen eine Rechnung ausgestellt wurde und sie Zeit hatten, diese zu überprüfen.


Lassen Sie sich daher nicht zu einer vorschnellen Zahlung "überrumpeln" sondern prüfen erst mal, ob die oben genannten Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind.

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