Ich bin wegen verdacht auf Sehminderung zum Augenarzt. Nach Mitteilung das ich mehrere Jahre nicht beim Augenarzt war, wurde mir gesagt, dass es besser wäre den Augendruck und noch mal etwas zu messen. Dies sei notwendig, wenn man so lange nicht beim Augenarzt war um sicher zu gehen. Auf Nachfragen bei der Arzthelferin welche die Untersuchungen durchgeführt hat, bzgl. einer Aufklärung was das genau sei, meinte sie, das ich das hier unterschreiben soll. Es sei Notwendig. Eine Aufklärung warum und wieso habe ich nicht erhalten.
Mein eigentliches Anliegen wurde nur mangelhaft untersucht wie sich später beim Optiker herausgestellt hat.
Unter dem Begriff "Glaukom-Früherkennung/ -Vorsorge" werden verschiedene Untersuchungen angeboten. Teils wird damit nur die Augeninnendruckmessung bezeichnet, in anderen Fällen wird die Druckmessung mit der visuellen Untersuchung des Sehnervs kombiniert. Teilweise wird auch eine Gesichtsfeldbestimmung vorgenommen.
Besteht der Verdacht auf ein Glaukom oder liegt ein erhöhtes individuelles Risiko vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Glaukom-Untersuchung.
Eine Glaukom-Untersuchung, noch dazu ohne Information oder Aufklärung, als Voraussetzung einer Behandlung ist nicht rechtens. Besteht die medizinische Notwendigkeit, ein Glaukom als möglichen Grund einer Sehminderung auszuschließen, kann der Augenarzt diese Leistung über die Krankenkasse abrechnen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Unter dem Begriff "Glaukom-Früherkennung/ -Vorsorge" werden verschiedene Untersuchungen angeboten. Teils wird damit nur die Augeninnendruckmessung bezeichnet, in anderen Fällen wird die Druckmessung mit der visuellen Untersuchung des Sehnervs kombiniert. Teilweise wird auch eine Gesichtsfeldbestimmung vorgenommen.
Besteht der Verdacht auf ein Glaukom oder liegt ein erhöhtes individuelles Risiko vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Glaukom-Untersuchung.
Eine Glaukom-Untersuchung, noch dazu ohne Information oder Aufklärung, als Voraussetzung einer Behandlung ist nicht rechtens. Besteht die medizinische Notwendigkeit, ein Glaukom als möglichen Grund einer Sehminderung auszuschließen, kann der Augenarzt diese Leistung über die Krankenkasse abrechnen.