Augenarzt | 29.11.2016

Glaukom-Früherkennung

noch andere 3 Angebote auf DIN A 4 Blatt | Behandlung im Bieterverfahren

Ich hatte heute den Termin in einer Augenarztpraxis mit Überweisung meiner Hausärztin. Diagnose: Diabetes Kontrolle. Zur Kontrolle gehe ich jährlich einmal in diese Praxis. Ich hatte noch keinen Arzt gesehen und sollte unterschreiben, dass ich die IGeL-Angebote ablehne (direkt angesprochen Glaukom-Früherkennung,
weil man da blind werden kann). Anscheinend ist ohne Unterschrift auch keine Behandlung lt. meiner Überweisung möglich. So unter Druck geraten verweigerte ich die Unterschrift und verließ die Praxis. Die Angestellte hat diese Vorgabe ihrer Chefs zu berücksichtigen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei der Glaukom-Früherkennung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die Patienten selbstverständlich ablehnen dürfen. Die Entscheidung liegt allein beim Patienten. Ein "Nein" zu dieser Leistung muss nicht schriftlich bestätigt werden. Derartige Maßnahmen erzeugen nur unnötigen Druck, verunsichern und sind demzufolge unseriös. Patienten, die derartige Erfahrungen machen, sollten ernsthaft über einen Arztwechsel nachdenken.


Bei Diabetes-Patienten gehört die Glaukom-Vorsorge zu den routinemäßigen Kontroll-Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Hat der Patient mit seiner Kasse geklärt, dass die Leistung in seinem individuellen Fall über die Kasse abgerechnet werden kann, sollte er den Arzt auf seine Verpflichtung zur Erbringung der Kassenleistung aufmerksam machen und ggf. den Augenarzt wechseln. Zudem bietet sich eine Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung an.

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