Ich habe das Formular nicht mitnehmen können, daher kann ich nicht genau sagen, um welche zusätzlichen Leistungen es sich handeln sollte. | Unterschrift für Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden.
Bereits vor dem Gespräch mit der Ärztin, sollte ich ohne Informationen zusätzlichen Leistungen zustimmen. Ich sollte das Formular unterschreiben und somit schriftlich meine Ablehnung bestätigen. Bei der anschließenden Untersuchung begründete die Ärztin das Formular mit einem Haftungsausschluss ihrerseits.
Eine Begründung hierzu fällt meist kurz aus, es wird von "Haftungsfreistellung bei späteren Schäden gesprochen – Ärzte müssten sich absichern, dass ein Patient sie im Nachhinein nicht haftbar dafür machen kann, dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde".
Diese Antwort erscheint uns nicht nachvollziehbar, denn aus den Dokumentationspflichten eines Arztes ergibt sich nur, dass er verpflichtet ist, die zu therapeutischen Zwecken notwendigen Angaben in der Behandlungsakte zu vermerken. Da es sich bei einer IGeL-Leistung grundsätzlich um medizinisch nicht notwendige Leistungen handelt, muss der Arzt die Ablehnung auch nicht dokumentieren. IGeL-Leistungen sind ergänzende Leistungen, müssen also vom Arzt gar nicht angeboten werden. Oft stehen diese Leistungen auch nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Begründung hierzu fällt meist kurz aus, es wird von "Haftungsfreistellung bei späteren Schäden gesprochen – Ärzte müssten sich absichern, dass ein Patient sie im Nachhinein nicht haftbar dafür machen kann, dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde".
Diese Antwort erscheint uns nicht nachvollziehbar, denn aus den Dokumentationspflichten eines Arztes ergibt sich nur, dass er verpflichtet ist, die zu therapeutischen Zwecken notwendigen Angaben in der Behandlungsakte zu vermerken. Da es sich bei einer IGeL-Leistung grundsätzlich um medizinisch nicht notwendige Leistungen handelt, muss der Arzt die Ablehnung auch nicht dokumentieren. IGeL-Leistungen sind ergänzende Leistungen, müssen also vom Arzt gar nicht angeboten werden. Oft stehen diese Leistungen auch nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung.