Augenarzt | 11.07.2022
Früherkennung Schwachsichtigkeit und Schielen bei Kindern
Augenuntersuchung erst bei Kindern ab 7 Jahren?
Meine Enkelin sollte zum Augenarzt, weil ihre Mutter eine sehr starke Hornhaut Verkrümmung hat. Bei der Terminvereinbarung wurde ihr gesagt, dass bei Kinder unter 7 Jahren dies von den Eltern bezahlt werden muss… es sei denn, sie haben eine Überweisung vom Kinderarzt. Meine Tochter hat diese vom Kinderarzt geholt. Nach der Untersuchung musste sie dann doch bezahlen, weil auf der Überweisung keine anständige Diagnose stand. Auch als meine Tochter der Sprechstundenhilfe sagte, das ein Kinderarzt kein Augenarzt ist und sie schließlich genau aus diesem Grund eine Überweisung bekommen hat, wurde die Überweisung nicht anerkannt!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen, hat zur Früherkennung von Sehstörungen bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres vor einigen Jahren ein Bewertungsverfahren durchgeführt. Dieses Bewertungsverfahren ist für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zur Kassenleistung gemacht werden sollen, nach § 135 SGB V vorgeschrieben.
Der G-BA hat sich 2015 aufgrund der unsicheren Datenlage zum medizinischen Nutzen des Sehscreenings bei Kindern dagegen entschieden, diese Untersuchung zur Kassenleistung zu machen. Nähere Informationen zu diesem Bewertungsverfahren erhalten Sie hier: https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/methodenbewertung/25/