sonstige Fachrichtung | 08.08.2022
NO-Messung | Öffentliche IGel-Entscheidung im Wartezimmer
Mein erster Termin in der Praxis war eine Untersuchung der Lungenfunktion in einer speziellen Kammer. Kurz vorher kam eine Arzthelferin im Wartezimmer auf mich zu und fragte mich, ob ich die genannte Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ich wurde vor anderen Patienten darauf angesprochen und mir wurde nicht erklärt, wozu die NO-Messung genau gedacht ist. Meine Fragen wurden nur knapp beantwortet und ich fühlte mich insgesamt sehr überfahren in der Situation.
Kommentar der Verbraucherzentrale
So sollte es nicht laufen und ist es auch rechtlich nicht in Ordnung: Die Aufklärung über die medizinische Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Behandlung darf nicht nur durch die Arzthelferin erfolgen, muss so rechtzeitig und verständlich sein, dass Sie als Patientin ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen können und darf aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht auch nicht im Wartezimmer vor anderen Patient:innen stattfinden.