Orthopäde | 04.08.2022
Stoßwellentherapie (z. B. bei Tennisarm)
Stoßwellentherapie trotz Schwangerschaft
Trotz mehrmaliger Hinweise auf meine bestehende Schwangerschaft würde eine Stoßwellentherapie durchgeführt, diese wurde mir sogar wg meiner Schwangerschaft als alternativlos angepriesen. Später habe ich via Internet-Recherche erfahren, dass eine Stoßwellentherapie in der Schwangerschaft verboten ist. Meine daraufhin konsultierte Frauenärztin war schockiert, sie hatte ganz klar von der Behandlung abgeraten und führte aus, dass der behandelnde Arzt seinen Profit über die Gesundheit meines ungeborenen Kindes gestellt habe. Auch mein Hausarzt hatte mir abgeraten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine medizinisch umstrittene und aufgrund ihrer Nebenwirkungen potentiell gefährliche IGeL-Behandlung als alternativlos anzupreisen, ist ein grober Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften ärztlichen Aufklärung.
Weitere Informationen zur Stoßwellentherapie erhalten Sie hier: https://www.apotheken-umschau.de/therapie/therapiearten/stosswellentherapie