Bandscheiben-OP | 500 Euro für OP, "sonst operiert der Assistenzarzt"
Neurochirurg verlangt extra Zahlung von 500 Euro, so dass er operiert und nicht sein Assistenzarzt. Ich bin gesetzlich versichert. Ich wollte es ablehnen, aber dann meinte er, dass es kein OP Termin jetzt frei gebe.
Hier liegt ein doppelter Verstoß vor: Zum einen wurde die Terminvergabe für einen medizinisch notwendigen Eingriff von der Inanspruchnahme einer Wahlleistung abhängig gemacht (Verstoß gegen § 128 Abs. 5a SGB V) und zum anderen wurde für diese Leistung ein pauschales Honorar unter Missachtung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefordert.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier liegt ein doppelter Verstoß vor: Zum einen wurde die Terminvergabe für einen medizinisch notwendigen Eingriff von der Inanspruchnahme einer Wahlleistung abhängig gemacht (Verstoß gegen § 128 Abs. 5a SGB V) und zum anderen wurde für diese Leistung ein pauschales Honorar unter Missachtung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefordert.