Krankenhaus | 20.06.2021
1/2-Bettzimmer
Wahlleistungsrechnung ohne schriftlichen Vertrag
Meine Mutter (93 Jahre) wurde nach einem Oberschenkelhalsbruch in ein Krankenhaus in unserer Nähe eingeliefert. Hier wurde eine Wahlleistungsvereinbarung zur Unterbringung über ein Einbettzimmer unterschrieben. Bei meinem ersten Besuch am nächsten Tag stellte ich fest, das meine Mutter entgegen der Vereinbarung in einem Zweibettzimmer untergebracht wurde. Meine sofortige Reklamation wurde abgetan mit dem Kommentar, das kein Einbettzimmer frei wäre. Ich habe die Sache noch Rücksprache mit meiner Mutter auf sich beruhen lassen.
Umso erstaunter war ich einige Zeit später, meine Mutter war aus der Reha entlassen worden, das uns eine Rechnung über die Unterbringung in einem Zweibettzimmer über 560 € präsentiert wurde. Weder uns noch meiner Mutter war bekannt, das auch hier eine Zuzahlungspflicht bestand. Ein neuer Vertrag wurde auch nicht aufgesetzt. Kann ein Krankenhaus, wenn eine Wahlleistung trotz Vertrag nicht erfüllt werden kann, dann automatisch ohne den Patienten zu informieren, eine andere Wahlleistung in Rechnung stellen? Nach bereits mehreren Telefonaten mit der Klinik stellt man sich hier kompromisslos, und möchte die Rechnung bezahlt haben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bevor Sie einen schriftlichen Vertrag über Wahlleistungen mit dem Krankenhaus unterschreiben, müssen Sie über die entstehenden Kosten informiert und aufgeklärt werden. Im Rahmen der Aufklärung müssen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten von Wahlleistungen erläutert werden. Wurde in Ihrem Vertrag explizit nur die Unterbringungen in einem 1-Bett Zimmer geregelt und keine Ausweichleistung, so besteht kein gültiger Vertrag mit dem Krankenhaus über die abgerechnete Leistung.
Darüber hinaus gilt: Wahlleistungsunterkunft bedeutet immer eine Extra-Leistung durch das Krankenhaus. Für ein Zweibettzimmer müssen Sie nur bezahlen, wenn die Regelleistung Mehrbettzimmer ist. Dabei wird aber nicht die Situation im gesamten Krankenhaus berücksichtigt, sondern in den einzelnen Fachabteilungen.
Mehr zu Wahlleistungen im Krankenhaus finden Sie hier.