Augenarzt | 17.11.2016
Glaukom-Früherkennung
Verunsichert
Mein Mann und ich waren heute Morgen beim Augenarzt. Mir wurde sofort von der Arzthelferin die Glaukom-Früherk. angedacht. Ich sagte, das ich keine Igel Leistung möchte. Sie legte mir dann ein Formular zur Unterschrift hin, das ich diese Leistung nicht möchte. Habe dies nicht unterschrieben. Sie reagierte genervt und sagte "jetzt kann man sich ja denken, wie der Chef dann heute noch gelaunt ist". Sagte ihr, dass es nicht mein Problem ist. Bei meinem Mann das GLEICHE. Er sollte getropft werden, haben sie aber dann nicht gemacht. Mit der Aussage es wäre nicht nötig. Wir sind ganz schön verunsichert. Was gehört zu einer normalen Vorsorge dazu, die die Krankenkasse übernimmt?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zur augenärztlichen Grundpauschale, die der Augenarzt einmal im Behandlungsfall und typischerweise bei augenärztlichen Kontrolluntersuchungen abrechnen kann, gehören u.a. folgende Untersuchungen:
Klinisch-neurologische augenärztliche Basisdiagnostik,
Bestimmung des Visus (=Sehrschärfe),
Subjektive und objektive Refraktionsbestimmung,
Bestimmung des Interferenzvisus,
Untersuchung des Dämmerungssehens,
Tonometrische Untersuchung,
Gonioskopie,
Spaltlampenmikroskopie,
Beurteilung des zentralen Fundus,
Messung der Hornhautkrümmungsradien,
Prüfung der Augenstellung und Beweglichkeit in neun Hauptblickrichtungen,
Prüfung der Kopfhaltung bei binokularer Sehanforderung in Ferne und Nähe,
Prüfung der Simultanperzeption, Fusion und Stereopsis,
Prüfung auf Heterophorie und (Pseudo-)Strabismus,
Prüfung der Pupillenfunktion,
Prüfung des Farbsinns,
Prüfung der Tränenwege durch Messung der Sekretionsmenge und Durchgängigkeit,
Bestimmung der break-up time,
Entnahme von Abstrichmaterial aus dem Bindehautsack,
Anpassung einfacher vergrößernder Sehhilfen,
Kontrolle vorhandener Sehhilfen,
(vgl. hierzu 06210 - 06212 Grundpauschale - EBM)
Die Entscheidung, welche dieser Leistungen im konkreten Behandlungsfall notwendig sind, obliegt dem Arzt.