Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)
IOL als alternativlose IGEL Pflicht vor Katarkat OP
Meiner Mutter wurde in meiner Anwesenheit erklärt, das eine OP ohne IOL nicht möglich sei. Weitere Fragen wurden ausgeschlagen, vor der Untersuchung hat sie keine Unterschrift geleistet, wurde aber im Anschluß durch das Sekretariat der Klinik hierzu gerdängt, mit der Begründung, dies sei das obligatorische Verfahren, dort wiederholte die Angestellte auf nochmaliges Nachfragen, das es sich bei dieser Untersuchung um eine Pflichtuntersuchung handelte die vom Patienten selbst gezahlt werden müsste und das ohne diese Untersuchung keine OP erfolgen könne. Die anwesenden Ärzte haben auf meine Nachfragen sichtlich genervt reagiert und offen erklärt, eine OP ohne diese Untersuchung wäre nicht möglich und dabei die zunehmende Verunsicherung meiner Mutter ausgenutzt. Ich konnte sie leider nicht dazu bewegen, die Untersuchung abzulehnen. Eingesetzt werden soll eine Standardlinse ohne Zusatzkosten.
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei einer erforderlichen Behandlung des Grauen Stars einen Anspruch auf Kassenleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die sogenannte Katarakt-OP, bei der die trübe Augenlinse entfernt und durch eine neue, künstliche Linse ersetzt wird. Die Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für erforderliche Vor- und Nachuntersuchungen. Bei einer erforderlichen Katarakt-Operation können Patienten auf eine kostenlose Vor- und Nachbehandlung pochen. Kostenpflichtige Extras sind freiwillig und können allenfalls das gesetzliche Angebot ergänzen.
Im Rahmen der Vorbehandlung muss das Auge vor der chirurgischen Behandlung eines Grauen Stars genau vermessen, um die passende Ersatz-Kunstlinse zu ermitteln. Diese Voruntersuchung zur OP wird in der Augenmedizin als Biometrie vom Auge bezeichnet. Hierzu gibt es aktuell in der Augenmedizin zwei Untersuchungsverfahren: die Biometrie mit Ultraschall sowie die optische Biometrie mit dem IOL-Master (Lasertechnik).
Die Vermessung des Auges per Ultraschall zahlt die Kasse. Weil bei diesem Verfahren eine unangenehme Berührung der Augenlinse nicht ausgeschlossen ist, wird die Messung unter lokaler Betäubung durchgeführt. Berührungs- und betäubungsfrei erfolgt hingegen die optische Biometrie mittels Laserstrahl. Für die Anwendung dieser schonenden Methode müssen Patienten jedoch etwa 100 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen jedoch gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zu einer kostenpflichtigen optischen Biometrie mittels Laserstrahl drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme dieser Leistung abhängig machen. Wer als Augenarzt über eine Kassenzulassung verfügt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in seiner Praxis anbieten. Verfügt ein Arzt zwar über eine Zulassung, aber nicht über die angemessene Apparatetechnik zur Durchführung dieser Untersuchung, muss er gesetzlich Krankenversicherte darauf hinweisen, dass sie die Kassenleistung auch bei einem anderen Augenarzt ohne Zuzahlung erhalten, wenn dieser über eine Zulassung und die erforderlichen Apparate für den Eingriff verfügt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei einer erforderlichen Behandlung des Grauen Stars einen Anspruch auf Kassenleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die sogenannte Katarakt-OP, bei der die trübe Augenlinse entfernt und durch eine neue, künstliche Linse ersetzt wird. Die Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für erforderliche Vor- und Nachuntersuchungen. Bei einer erforderlichen Katarakt-Operation können Patienten auf eine kostenlose Vor- und Nachbehandlung pochen. Kostenpflichtige Extras sind freiwillig und können allenfalls das gesetzliche Angebot ergänzen.
Im Rahmen der Vorbehandlung muss das Auge vor der chirurgischen Behandlung eines Grauen Stars genau vermessen, um die passende Ersatz-Kunstlinse zu ermitteln. Diese Voruntersuchung zur OP wird in der Augenmedizin als Biometrie vom Auge bezeichnet. Hierzu gibt es aktuell in der Augenmedizin zwei Untersuchungsverfahren: die Biometrie mit Ultraschall sowie die optische Biometrie mit dem IOL-Master (Lasertechnik).
Die Vermessung des Auges per Ultraschall zahlt die Kasse. Weil bei diesem Verfahren eine unangenehme Berührung der Augenlinse nicht ausgeschlossen ist, wird die Messung unter lokaler Betäubung durchgeführt. Berührungs- und betäubungsfrei erfolgt hingegen die optische Biometrie mittels Laserstrahl. Für die Anwendung dieser schonenden Methode müssen Patienten jedoch etwa 100 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen jedoch gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zu einer kostenpflichtigen optischen Biometrie mittels Laserstrahl drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme dieser Leistung abhängig machen. Wer als Augenarzt über eine Kassenzulassung verfügt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in seiner Praxis anbieten. Verfügt ein Arzt zwar über eine Zulassung, aber nicht über die angemessene Apparatetechnik zur Durchführung dieser Untersuchung, muss er gesetzlich Krankenversicherte darauf hinweisen, dass sie die Kassenleistung auch bei einem anderen Augenarzt ohne Zuzahlung erhalten, wenn dieser über eine Zulassung und die erforderlichen Apparate für den Eingriff verfügt.