Augenarzt | 10.11.2016

Optische Cohärenz-Thomographie | Das IGeL-Geschäft mit der Angst

Ich bin seit ca. 14 Jahren Diabetiker Typ 2 Eine der Folgen dieser chronischen Krankheit kann die Gefäße der Netzhaut betreffen: Diabetische Retinopathie. Die IGeL-Untersuchung sei für eine umfassende und intensive Diagnose wichtig, um rechtzeitig Spätfolgen vorbeugen zu können. Die Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Optische Cohärenztomographie (OCT) ist derzeit keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen mit der Folge, dass sie vom Patienten privat zu zahlen ist. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat im März 2015 beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der über die Aufnahme von neuen Behandlungsmethoden in den Katalog der Kassenleistungen entscheidet, einen Antrag gestellt. Der Antrag hat das Ziel, dass der Nutzen der OCT als neue Methode bei der Diagnostik und Therapie bestimmter Augenerkrankungen bewertet wird. Dem Antrag wurde stattgegeben. Der G-BA hat nun ein sogenanntes strukturiertes Bewertungsverfahren eingeleitet. Die Nutzenbewertung soll zeigen, ob die OCT nachweisbare Vorteile für die Diagnostik und Therapiesteuerung hat und zwar bezogen auf die altersbedingten Makuladegeneration und auch beim Makulaödem im Rahmen der Diabetischen Retinopathie. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die OCT bei diesen Indikationen künftig in Arztpraxen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.

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