Radiologe | 16.11.2016
Knochendichte-Messung (Osteodensitometrie) auf Osteoporose
Dann eben nicht...
Die Knochendichtemessung ist unter Umständen eine Kassenleistung. Diese Voraussetzungen lagen im Fall meiner Mutter vor. Es gab sowohl eine Überweisung vom Hausarzt als auch eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse (wir waren ja vorgewarnt). Dennoch wurde die Untersuchung verweigert, wenn wir nicht privat zahlen würden. Daraufhin haben wir die Praxis wieder verlassen und suchen jetzt einen neuen Radiologen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Voraussetzung für eine Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Kassen ist, dass der behandelnde Arzt über eine Genehmigung zur Abrechnung eben dieser Leistung verfügt. Eine solche Genehmigung erhält er oder sie von der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wenn eine Knochendichtemessung ansteht, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes die Adressen von qualifizierten Ärzten mit Genehmigung in Ihrer Umgebung heraussuchen.