Augenarzt | 31.10.2016

Diagnostik / Verlaufskontrolle Glaukom mittels Heidelberg Retina Tomograph (HRT)

IGel-Leistungen an Unikliniken?

Seit ca. 20 Jahren wird in der Uniklinik mein Glaukom überwacht und behandelt. Am rechten Auge vier Mal CPC. Am linken Auge einmal. Ambulant zur Nachkontrolle wurden sämtliche Test wie Gesichtsfeld,Hintergrund fotografiert und alle Untersuchungen durchgeführt. Dieses Mal sagte der Arzt, dass er diese Untersuchungen nicht mehr durchführen kann. Er muss von mir 90.-€ verlangen, dies lehnte ich ab. Als Ausgleich bot er mir einen stationären Aufenthalt an, bei dem sämtliche bisherigen Untersuchungen durchgeführt werden. Also bekam ich kurze Zeit später einen stationären Aufenthalt bei dem alle bisherigen Tests durchgeführt wurden. Meine Frage: Darf die Uni-Augenklinik überhaupt IGeL-Leistungen durchführen?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Auch im stationären Bereich gibt es kostenpflichtige Extras für gesetzlich Krankenversicherte, die sogenannten Wahlleistungen, zu denen die Unterbringung im 1-/2 Bett Zimmer, die Chefarztbehandlung und die Behandlung mit medizinische Extras (z.B. kosmetische Operationen) gehören.


Anders als im ambulanten Bereich sind das Leistungsspektrum und die Möglichkeiten der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse im stationären Bereich weniger stark reglementiert. Während im ambulanten Bereich eine Leistung nur dann über Chip-Karte abgerechnet werden darf, wenn sie tatsächlich positiv als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse in den Richtlinien und im EBM aufgeführt ist, ist dies im stationären Bereich anders. Hier darf eine Leistung solange gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, solange sie nicht ausdrücklich vom Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen ausgeschlossen wurde.

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