sonstige Fachrichtung | 29.09.2016
Osteodensitometrie DXA | Zahlung der DXA Messung bei einem Risikopatient mit Osteoporose
Es geht um eine DXA Messung bei einem Risikopatienten. Ich habe Osteoporose. Ich habe die Untersuchung durchführen lassen. Man hat mir gesagt, dass dies keine Leistung der Krankenkasse ist und ich diese Untersuchung selbst zahlen muss. Ich fragte noch mal nach, denn ich wusste, dass die Untersuchung für chronisch kranke Patienten von der Kasse übernommen wird. Das wurde verneint. Was mich stutzig machte war, dass ich die Überweisung abgeben musste und die Versicherten Karte eingelesen wurde. Für mich ein Zeichen für die Abrechnung durch die Krankenkasse. Jetzt bekam ich dann die Mahnung über 40 Euro zugeschickt. Aber es ist ja so: Die Kosten der DXA müssen seit dem 1.1. 2014 bei Risikopatienten mit Verdacht auf Osteoporose von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)beschlossen und die Verbraucherzentrale sagt ja: Ärzte müssen die Knochendichtemessung auf Chipkarte anbieten.Dazu brauchen sie eine Genehmigung der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung. Haben sie diese nicht, müssen sie die Patienten auf ihren Kassenanspruch hinweisen und an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen. Die private Abrechnung einer kassenärztlichen Leistung verstößt gegen das Vertragsarztrecht. Mir wurde es in der Praxis nicht nur verschwiegen, dass ein Kassenanspruch besteht, sondern dieses sogar noch verleugnet. Ich sehe mich nicht gewillt die Mahnung zu bezahlen.