Hautarzt | 28.09.2016
Dermatoskopie | Pauschale Einwilligung Dermatoskop durch Sprechstundenhilfe
Ich habe wegen eines Hautausschlages eine große dermatologische Praxis aufgesucht. Die Sprechstundenhilfe fragte mich, welche Beschwerden ich habe und präsentierte mir gleich darauf ein laminiertes Bild von einem Dermatoskop. Sie erklärte, dass es sich um ein Gerät handele mit dem man durch mehrere Hautschichten gucken könne und dessen Einsatz leider nicht von der Kasse übernommen werde. Sie legte mir sofort einen Vertrag vor, auf dem eine Liste von IGeLn aufgeführt und kreise das Dermatoskop ein, da alles andere für mich nicht in Frage käme. Ich erkundigte mich nach dem Nutzen des Gerätes und merkte an, dass ich es merkwürdig finde, noch vor dem ersten Gespräch mit dem Arzt pauschal meine Einverstädnis zu einer IGeL zu geben. Sie sagte daraufhin, dass ich ja nicht unterschreiben müsste und sie die Unterschrift von allen einholen, weil das Gerät so oft zum Einsatz käme. Sie sagte mir, dass sie dann vermerkt, dass ich den Einsatz nicht wünsche. Natürlich bestand bei meiner Untersuchung gar kein Anlass für diese IGeL. In anderen Berichten über diese Praxis ist zu lesen, dass die Unterschrift, einmal pauschal eingeholt, dann teilweise bei späteren Praxisbesuchen genutzt wurde, um die Leistung abzurechnen, ohne dass eine vorherige Aufklärung über den Sinn und Zweck des Einsatzes stattgefunden hat. Aus diesem Grund wird das Dermatoskop vermutlich vorher auf dem Photo gezeigt. Der Patient kann dann Monate später nicht sagen, er hätte nicht gewusst, dass gerade eine IGeL durchgeführt wurde.