Augenarzt | 22.09.2016
Glaukom-Früherkennung
Arme Augenärzte - Zusatzeinnahmen erforderlich
Ich habe vor zwei Jahren die IGEL-Leistung in Anspruch genommen. Bei einem Termin im Frühjahr diesen Jahres wurde ich bereits von einer Sprechstundenhilfe darauf hingewiesen, wie sinnvoll die IGEL-Leistung sei.
Als ich im September diesen Jahres zu einer erneuten Kontrolle in der Praxis war, wurde ich erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen. In beiden Fällen musste ich etwas unterschreiben, dass ich die Behandlung ablehne und mir des Risikos bewusst sei, dass ich hier eine hilfreiche Diagnostik ablehne. Auch wurde eine Formulierung verwendet, die ich so verstanden habe, dass der Arzt damit keine Haftung übernimmt. In beiden Fälle passierte dies, bevor ich Kontakt zur Ärztin hatte.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Viele Arztpraxen fordern ihre Patienten nämlich auf, ihr NEIN auf einem Formular zu dokumentieren. Mit diesem Formular sollen sie schriftlich bestätigen, dass sie die ärztliche Zusatzleistung nicht in Anspruch nehmen möchten.
Ein derartiges Formular müssen und sollten Patienten nicht unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu einer Leistung drängen. IGeL-Leistungen sind medizinisch nicht dringend und haben lediglich die Aufgabe, das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen.