Orthopäde | 26.09.2016

Untersuchungen zur Osteoporose-Früherkennung

Privatrechnung Knochendichtemessung trotz Kassenleistung

Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse erklärte diese die Übernahme der privaten Kosten für die Untersuchung auf meiner Chipkarte und zwar unabhängig von dem Vorliegen eines Verdachtes auf Osteoporose. Als ich die Praxis mehrfach auf die Kassenleistung hinwies, wurde mir erklärt, dass diese Leistung in der Praxis ausschließlich privat bezahlt werden müsse und nicht über meine Chipkarte, wie von der Krankenkasse bestätigt, abgerechnet werden kann. So etwas bezeichne ich als regelrechte "Abzocke"....

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei einer ärztlich diagnostizierten Osteoporose haben Patienten alle fünf Jahre Anrecht auf eine von der Krankenkasse bezahlten Knochendichtemessung. Aufgrund des Krankheitsverlaufs oder anderer klinischer Gründe kann die Messung ggf. auch früher wiederholt werden.

Aber: Während in der Vergangenheit die Krankenkassen die Kosten für eine Knochendichtemessung nur dann übernommen haben, wenn bereits ein Knochenbruch ohne entsprechende Verletzung vorlag, haben seit Januar 2014 nun auch Patienten mit einem erhöhten Risiko für Osteoporose, z.B. chronisch kranke Patienten, einen Anspruch auf die Knochendichte­messung, selbst wenn sie noch keinen Knochenbruch erlitten haben. Voraussetzung ist, dass der Arzt über eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügt.


Wenn eine Knochendichtemessung ansteht, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes die Adressen von qualifizierten Ärzten in Ihrer Umgebung heraussuchen.

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