Frauenarzt | 26.09.2016
Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs
Ultraschall-Untersuchung bei fehlender Kassenzulassung
Die Frauenärztin hatte eine Zusatzausbildung für Ultraschall gemacht. Sie hatte dafür aber keine Kassenzulassung. Sie hielt dann den Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter für notwendig (wohl v.a. für ihren Geldbeutel).
Ich sollte unterschreiben, dass ich diese Untersuchung nicht wollte.
Ich habe mich sehr unter Druck gesetzt gefühlt. Dann habe ich die Frauenärztin gewechselt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Patienten müssen ihr "Nein" zu einer IGeL-Leistung niemals schriftlich bestätigen. Solche Formulare dürfen ignoriert werden.