Augenarzt | 26.09.2016
Glaukom-Früherkennung
IGel statt Kassenleistung
Ich hatte allergische Beschwerden an den Augen und suchte Hilfe. Die Untersuchung (IGeL) wurde aufgrund meines gerade stattgefundenen 40. Geburtstags angeboten. Ich habe abgelehnt, da ich ausschließlich Hilfe bei der Allergie suchte. Irrsinnigerweise stand in der Packungsbeilage der verschriebenen Augensalbe, das der Augeninnendruck unter der Anwendung kontrolliert werden soll - dann vermutlich Kassenleistung. Das Vertrauen in die Kompetenz und die Redlichkeit meiner Augenärztin ist schwer beschädigt worden: Den Innendruck habe ich nicht kontrollieren lassen, die Salbe nur sehr sparsam verwendet.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Glaukom-Untersuchung zu der auch die Untersuchung des Augeninnendrucks gehört ist nicht per se eine Kassenleistung. Wenn der Patient z.B. kortisonhaltige Medikamente (Tropfen, Salben) am Auge anwendet, die zu einer Erhöhung des Augeninnendrucks führen können, ist die Augeninnendruckmessung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.