Frauenarzt | 19.09.2016

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

IGeL ohne Aufklärung - nein danke!

Als ich Beschwerden schilderte, wurde mir ein Ultraschall angeboten, den ich natürlich gerne in Anspruch nahm. Von IGeL oder Kosten war nicht die Rede, sonst hätte ich auf Grund von Geldmangel direkt abgelehnt. Im Flur gab die Ärztin dann die Anweisung an ihr Personal, mir eine Rechnung auszustellen. Sowas ist mir auch noch nicht passiert, unmöglich.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Aufklärung nach der Behandlung ist keine Aufklärung. Der Arzt ist verpflichtet v o r der Behandlung zu den Kosten einer IGeL aufzuklären, damit der Patienten genügend Bedenkzeit erhält und die eigene finanzielle Belastung besser einschätzen kann.

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