Augenarzt | 13.09.2016

Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)

Bifokale Linsen | Absage einer Katerskt-OP nach Bestellung teurer Linsen

Ich habe eine Vernarbung der Netzhaut und bin damit seit 1,5 jahren in Behandlung in dieser Praxis, die mich zu einer Uniklinik überwiesen hat.
Die Praxis stellte gestern fest, dass ich eine Katarakt-Operation benötige und schlug eine bifokaler Linse vor.
Ich gab - VOR der Augenuntersuchung mein Einverständnis für die Operation für insgesamt ca. 3.500 Euro. Das war in Not, weil ich wieder gut sehen möchte. Danach habe ich gelesen, dass bifokale Linsen bei kranker Netzhaut kontraindiziert sind. Ich kündigte heute, einen Tag später, im Rahmen des Widerrufs nach BGB Paragraph 630d. Muss ich nun die 3.500 Euro dennoch zahlen plus der Voruntersuchungen und wie kann ich mich dagegen wehren?

Ist Ihnen das auch passiert?