Augenarzt | 13.05.2022
Glaukom-Früherkennung
Keine Behandlung ohne IGeL-Leistung?
Bereits zusammen mit dem Anmeldeformular sollte ein zweites Formular für die IGeL ausgefüllt und unterschrieben werden. Die habe ich gegenüber der Sprechstundenhilfe unter Hinweis auf eine bestehende Vorerkrankung abgelehnt. Die Sprechstundenhilfe hat dann kurz mit der Ärztin getuschelt. Während zahlreiche, nach mir erschienene Patienten, behandelt wurden, habe ich nach zwei Stunden Wartezeit und inzwischen leerem Wartezimmer die Praxis unter Protest verlassen. Die Sprechstundenhilfe meinte, ich sei wohl wegen eines Computerfehlers vergessen worden. Eine Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern verlief quasi ergebnislos. Rückfrage bei meiner Krankenkasse ergab später, dass dennoch Kosten abgerechnet wurden. Man gehe aber nur in gravierenden Fällen gegen so etwas vor.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Einen Patienten wegen der abgelehnten Inanspruchnahme einer IGeL nicht zu behandeln, ist ein gravierender Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten. Es ist enttäuschend, dass die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkasse Ihnen in dieser Sache nicht geholfen haben.