Orthopäde | 30.05.2022

Untersuchungen zur Osteoporose-Früherkennung

Knochendichtemessung +Elektromyographie | Ärztin beendet langjährige Behandlung nach Ablehnung von IGeL-Leistungen

Während der Blutkontrolle bei meiner Orthopädin/Rheumatologin wurde mir durch die Arzthelferin mitgeteilt, dass im Anschluss eine Knochendichtemessung + Elektromyographie stattfinden soll. Da ich vorab durch meine Ärztin nicht über die Durchführung dieser Leistungen informiert worden war und vor allem den aktuellen Nutzen der Elektromyographie nicht sehe, lehnte ich die beiden Untersuchungen freundlich ab.
Daraufhin wurde ich durch eine weitere Arzthelferin zeitnah Zuhause angerufen. Sie teilte mir mit, dass ich im Zuge der Blutbildbesprechung etc., die oben genannten IGeL-Leistungen nachzuholen hätte. Auch ihr erwiderte ich, dass ich momentan davon absehe und kein persönliches Gespräch hierüber mit der Ärztin stattfand.
Als ich heute meinen Termin zur Blutbildbesprechung etc. wahrnehmen wollte, wurde ich bereits an der Abmeldung erneut mit den beiden IGeL-Leistungen konfrontiert. Ich willigte in die Knochendichtemessung unter Druck ein, da sonst die reguläre Behandlung auch nicht stattfinden würde. Die Elektromyographie lehnte ich jedoch erneut ab. Kurz bevor die Untersuchung beginnen sollte, stand die Ärztin in der Tür und erklärte mir lautstark, dass sowohl andere Patienten als auch ihre Angestellten alles hören dürften, was sie mir zu sagen habe: Sie sei der Chef und man habe zu machen, was sie anordne. Ich erwiderte, dass jeder Patient ein Selbstbestimmungsrecht habe. Daraufhin verwies sie mich energisch der Praxis mit den Worten, dass sie mich nicht mehr behandeln werde (nach knapp sieben Jahren).
Auf Wunsch mir meine aktuellen Blutwertergebnisse auszuhändigen, bekam ich veraltete, was ich leider erst Zuhause bemerkte.
Eine Antwort auf meine Email (ggf. Klärung des Sachverhaltes, Wunsch um Kopie meiner Patientenakte, Rezept mit den für mich sehr wichtigen Rheumamedikamenten) blieb bislang unbeantwortet.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dieses Verhalten der Ärztin ist nicht akzeptabel. Dass die Ablehnung einer IGeL mit einer Verweigerung der weiteren Behandlung "bestraft" wird, ist ein schwerer Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten.

Sie sollten diesen Sachverhalt auch der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes schildern, da diese ein solches Fehlverhalten disziplinarisch verfolgen kann.

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