Frauenarzt | 13.05.2022
Atteste und Gutachten
Hormon-Bestimmung | Keine Aufklärung über die Kosten vor der Behandlung
Ich wurde in der Praxis über Igel-Leistungen informiert. Habe darum gebeten, dass man feststellt, dass ich in den Wechseljahren bin, da pflanzliche Mittel nicht helfen oder wegen andere Medikament nicht nehme kann. Sie schrieb für die Sprechstundenhilfe ein Zettel, den sollte ich abgeben, Blut abnehmen und auf Ergebnis warten.
Ich habe weder eine genaue Aufklärung über die kosten bekommen noch hab ich eine Kostenvoranschlag schriftlich bekommen, also auch keinen unterschrieben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Nach § 630c Abs. 3 BGB muss die Praxis Sie über alle Kosten, die Sie selbst zu tragen haben, im Vorfeld der Behandlung in Textform informieren. Diese Pflicht zur sog. wirtschaftlichen Aufklärung wird leider bei IGeL-Leistung häufig vernachlässigt.