Ablehnung der IGeL soll schriftlich bestätigt werden
Ohne Informationen sollte ich einer Augendruckuntersuchung zustimmen. Nach einer Rückfrage wurde mir nur erklärt, dass ich die Ablehnung auch quittieren sollte. Was ich nicht machte.
Dass sich Augenarztpraxen die Ablehnung von IGeL-Messungen schriftlich bestätigen lassen, ist leider keine Seltenheit. Es ist gut und richtig, dass Sie sich von dieser Angstmache nicht haben unter Druck setzen lassen. Es ist Ihr gutes Recht als Patient, eine Behandlung abzulehnen, erst recht wenn diese medizinisch nicht notwendig ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dass sich Augenarztpraxen die Ablehnung von IGeL-Messungen schriftlich bestätigen lassen, ist leider keine Seltenheit. Es ist gut und richtig, dass Sie sich von dieser Angstmache nicht haben unter Druck setzen lassen. Es ist Ihr gutes Recht als Patient, eine Behandlung abzulehnen, erst recht wenn diese medizinisch nicht notwendig ist.