Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 03.07.2022
Großes Blutbild
Unzureichende Aufklärung, insbesondere nicht über die Kosten
Da es mir schlecht ging, bestellte mich die Abwesenheitsvertretung meiner Hausärztin Ende März zur Blutabnahme. Aufgrund dieser wurde bei mir Morbus Basedow diagnostiziert. Mitte Juni erhielt ich nun eine Rechnung der Laborärzte über 172,19 Euro. Von dieser Privat-Leistung hatte ich keine Ahnung. Auf Nachfrage bei der Hausarzt-Praxis hieß es nur, die Kasse bezahlt das nicht, die Ärztin sei dort nicht mehr tätig, sie hätte das öfters so gemacht und ich hätte jetzt eben Pech und müsse das bezahlen. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte noch, sie macht deshalb mittlerweile, wenn sie selbst Blut abnimmt, die Patienten vor der Abnahme auf die Privat-Leistung aufmerksam. Mir wurde es vorab von keiner Seite mitgeteilt.
Untersucht wurden Transferrin, Eisen, Ferritin, Thyreoglobulin-Antikörper, TSH-Rezeptor-Antikörper, 25-Hydroxy-Vitamin D Total, 1,23-Dihydroxy-Vitamin D und Folsäure. Ich wurde im Vorfeld weder darüber informiert, was untersucht wird noch dass ich diese Untersuchung selbst bezahlen muss. Einer so teuren Untersuchung hätte ich niemals zugestimmt und einer Vitamin-D-Untersuchung im März sowieso nicht.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dass Sie nach dieser Erfahrung verärgert sind, können wir sehr gut nachvollziehen. Gemäß § 630c Abs. 3 BGB muss die Praxis bei Selbstzahlerleistungen vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Tut sie dies nicht, können Sie die Zahlung der Rechnung verweigern, wenn Sie der Untersuchung im Wissen um die selbst zu tragenden Kosten nicht zugestimmt hätten. Falls Sie die Rechnung bereits gezahlt haben, können Sie den Betrag von der Praxis zurückfordern.