Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 28.04.2022
Atteste und Gutachten
PCR Test | PCR-Test ohne vorherige Kosteninformation
Mein Mann und meine 2 Kinder sind privat versichert, ich selbst bin gesetzlich versichert. Im April waren wir zur Bestätigungsdiagnostik, also zum PCR Test bei Frau Dr. N. Wir hatten zuvor zu Hause positive Schnelltests. Die Sprechstundenhelferin bat uns noch um ein offizielles Testergebnis worauf mein Mann noch zu einer Teststation fuhr. Ergebnis war auch dort positiv. Nun bekamen wir 3 Rechnungen vom Labor über je 153,28 Euro! Ich bin schockiert darüber, dass uns niemand darauf hingewiesen hat, dass die Tests bei symptomatischen Personen kostenpflichtig sind - wobei alle 3 im Zeitpunkt der Testung keine Symptome hatten. Die Kinder hatten keine Symptome außer 1 Tag Schnupfen, aber das sei ausreichend. Das sehe ich anders! Ich fühle mich einer absoluten Willkür ausgesetzt. Muss man denn einen Privatpatienten nicht VOR Beginn einer „Behandlung“ darüber informieren, dass dies nun kostenpflichtig ist? Keiner hatte uns darauf aufmerksam gemacht. In einer Apotheke hätten wir in diesem Fall einen PCR Test kostenlos durchführen können. Nun erwarten wir noch 3 Rechnungen von der Allgemeinärztin bezüglich der eigentlichen „Behandlung“, obwohl wir sie natürlich nicht persönlich gesehen haben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das Verhalten der Arztpraxis ist nicht akzeptabel. Nach § 4b der Coronavirus-Testverordnung haben Sie auch ohne Symptome einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltest-Ergebnisses. Dieser Anspruch besteht noch bis zum 30.06.2022, wenn die Coronavirus-Testverordnung außer Kraft tritt.
Ungeachtet dessen muss die Praxis ihre Patient:innen bei jeder Selbstzahlerleistung vorab über die Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Ohne diese sog. "wirtschaftliche Aufklärung" kann man die Zahlung der Rechnung verweigern, wenn man der Untersuchung in Kenntnis der zu erwartenden Kosten nicht zugestimmt hätte.