Hautarzt | 30.03.2022

Hautkrebs-Screening

Hautscreening nun IGeL

Im Rahmen der Vorsorge wollte ich das Hautscreening durchführen lassen. Das Praxisteam teilte mir dann mit, dass die Leistung nicht mehr über die Krankenkasse abgewickelt werden kann. Der 2-Jahreszyklus wurde eingehalten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben einen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening alle zwei Jahre. Dieser ergibt sich aus §§ 29, 30 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen-Bundesausschusses (G-BA), des wichtigsten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen.

Drucken Sie die oben verlinkten Regelungen der Richtlinie am besten vor dem nächsten Arztbesuch aus und weisen Sie die Praxis darauf hin.

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