Frauenarzt | 15.04.2022

Ultraschall zur Brustkrebs-Früherkennung

Ultraschall der Brust ohne Kosteninformation, aber mit Barzahlung

Ich war wegen einer Routine-Untersuchung bei einer neuen Frauenärztin. Ich wollte nur gezeigt bekommen, wie ich die Brüste selbst abtasten kann und daraufhin habe ich eine Broschüre mit Anleitung bekommen und es wurde vorgeschlagen, gleich noch zur Sicherheit einen Ultraschall zu machen. Erst als ich die Praxis nach den Untersuchungen verlassen wollte, wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Ultraschalluntersuchung der Brust sofort bar bezahlen sollte. Ich musste dann auch nachträglich für die Leistung unterschreiben. Nachdem ich im Nachgang den Fall telefonisch mit der Ärztin abklären wollte, wurde mir unterstellt, ich würde das Vertrauensverhältnis ausnutzen und könne es nur durch sofortige Zahlung des fälligen Betrags wiederherstellen. Die Begründung, weswegen ich die Kosten nicht vorher mitgeteilt bekommen habe, war ein angeblicher Systemfehler, bei dem ich lt. den Unterlagen als Privatpatient gelistet war.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dieses Verhalten der Arztpraxis ist aus rechtlicher Sicht doppelt inakzeptabel: Zum einen muss bei solchen Selbstzahlerleistungen vor der Behandlung eine Kosteninformation in Textform erfolgen (§ 630c Abs. 3 BGB) und zum zweiten verstößt eine Barzahlung vor Ort ohne ordnungsgemäße Rechnung gegen die Gebührenordnung für Ärzte (§ 12 GOÄ).

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