Frauenarzt | 16.02.2022
Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs
Patientenformular als Ersatz für das Aufklärungsgespräch?
Musste vor der Behandlung einen langen Zettel mit ganz viel Text unterschreiben. Sprechstundenhilfe meinte, dass die Ärztin daran sehe, dass sie mich gefragt hätte...
Kommentar der Verbraucherzentrale
Auch wenn seitenlange Patientenformulare mittlerweile in vielen Arztpraxen üblich sind, dürfen sie nicht das mündliche Aufklärungsgespräch durch die Ärztin ersetzen. Auf dieses haben Patient:innen gemäß § 630e BGB einen Rechtsanspruch.