Augenarzt | 26.01.2022
Atteste und Gutachten
Optische Kohärenztomographie | Fehlende Kosteninformation
Beim verlassen der Praxis wurde mir mitgeteilt das ich noch 116 € zu zahlen hätte. Es gab vorher keine Information das die Untersuchung kostenpflichtig wäre. Ich wusste von nichts ud habe auch nichts unterschrieben
Kommentar der Verbraucherzentrale
Auch hier liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur sog. wirtschaftlichen Aufklärung vor: Weiß der Behandelnde, dass es sich nicht um eine Kassenleistung handelt, muss er den Patienten bzw. die Patientin vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären (§ 630c Abs. 3 BGB).