Vor der Untersuchung sollte ich der Untersuchung zustimmen ansonsten müsse ich die Verzichtserklärung unterschreiben. Auf meine Aussage das ich vorher mit dem Arzt reden möchte ob Risiken bestehen wurden ignoriert. Keine Aufklärung auch beim Arzt.
Behandelnde müssen Patient:innen über sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände aufklären. Hierzu gehören ausdrücklich auch Notwendigkeit, Alternativen und Risiken der medizinischen Maßnahme (§ 630e BGB).
Ohne eine solche Aufklärung ist die Einwilligung des Patienten oder der Patientin in der Regel unwirksam und es liegt je nach Behandlung sogar eine strafbare Körperverletzung vor.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Behandelnde müssen Patient:innen über sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände aufklären. Hierzu gehören ausdrücklich auch Notwendigkeit, Alternativen und Risiken der medizinischen Maßnahme (§ 630e BGB).
Ohne eine solche Aufklärung ist die Einwilligung des Patienten oder der Patientin in der Regel unwirksam und es liegt je nach Behandlung sogar eine strafbare Körperverletzung vor.