Orthopäde | 27.01.2022
Stoßwellentherapie (z. B. bei Tennisarm)
Empfehlung von Stoßwellentherapie, jedoch nicht als Kassenleistung
Der Arzt hat eine Stoßwellentherapie als wirksamste Behandlung empfohlen, verweigert aber die Abrechnung über die GKV.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der medizinische Nutzen einer Stoßwellentherapie ist umstritten, weshalb sie nur in wenigen Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des IGeL-Monitors.