Orthopäde | 27.01.2022

Stoßwellentherapie (z. B. bei Tennisarm)

Empfehlung von Stoßwellentherapie, jedoch nicht als Kassenleistung

Der Arzt hat eine Stoßwellentherapie als wirksamste Behandlung empfohlen, verweigert aber die Abrechnung über die GKV.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Der medizinische Nutzen einer Stoßwellentherapie ist umstritten, weshalb sie nur in wenigen Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des IGeL-Monitors.

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