Augenarzt | 19.02.2022
Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)
Laserscanning | Mehrfache Aufklärungspflichtverstöße bei IGeL-Leistung
Auf Grund von schlechtem Sehen, hatte ich mir im Augen- und Laserzentrum einen Termin geben lassen. Als ich zum vereinbarten Termin erschien, wurde ich gleich zur Untersuchung gebeten. Als alles beendet war, wurde mir von der Arzthelferin eine Rechnung präsentiert mit der Bemerkung, dass diese Leistungen nicht von der Kasse übernommen würden. Dies habe ich dann unterschrieben und die Rechnung durch Überweisung beglichen. Irgendwie mißtrauisch geworden, wendete ich mich an die BEK um zu erfahren, ob das seine Richtigkeit habe. Hatte der Kasse Diagnose und Rechnung mitgeschickt. Die Kasse berichtete mir, dass sie diese Leistungen nicht übernehmen könnten, da es sich um Igel-Leistungen handele. Es gäbe eine Alternative, die ausreiche und die von der Kasse auch kostenmäßig übernommen würde. Das machte mich dann vollends sauer, und ich fühlte mich abgezockt.
Ich verstehe einfach nicht, warum Ärzte den Wissensvorsprung schamlos ausnutzen dürfen und somit den Ruf einer ganzen Zunft schädigen.
Übrigens habe ich inzwischen von "Igel-Leistungs-Opfern" erfahren, dass dieser Operateur für diese Abzocke bekannt ist.
Ich denke, es wird Zeit, dass sich um dieses Augen-OP & Laserzentrum mal etwas unternommen wird, damit das aufhört. Da es sich um eine GmbH handelt, war mir klar, warum so verfahren wird. Schließlich hat es doch einen Grund, warum ich in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bin, und außerdem bin ich Rentnerin, so daß 130 € enorm viel Geld für mich ist, das ich an anderer Stelle wieder einsparen muss.
Der Arzt stopft sich die Taschen voll und hat nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei. Die Ausführenden dieses schmutzigen Geschäfts sind dann die MFAs, die ansonsten wahrscheinlich ihren Job los sind. Unglaublich!!!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Leider wurden Sie in diesem Fall unter Verstoß gegen das Patientenrechtegesetz über mindestens zwei Aspekte der Untersuchung nicht richtig aufgeklärt: Die medizinische Notwendigkeit und die voraussichtlichen Kosten (sog. wirtschaftliche Aufklärung). Beides ist Vorschrift und eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung führt zur Unwirksamkeit der Patienteneinwilligung. Darüber hinaus muss eine IGeL-Rechnung ohne ordnungsgemäße wirtschaftliche Aufklärung nicht gezahlt werden, wenn man der Untersuchung im Bewusstsein über die voraussichtlichen Kosten nicht zugestimmt hätte. Sie können den gezahlten Betrag daher von der Praxis zurückfordern. Unterstützung bieten Ihnen dabei unter anderem die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen vor Ort.