Augenarzt | 22.01.2022
Glaukom-Früherkennung
Drängen auf IGeL-Leistung ohne Vertrag und Rechnung
Man wird in der Praxis noch vor der Untersuchung auf die Igel-Leistung in Anwesenheit anderer Patienten genötigt. Es wird ohne Aushändigung von Unterlagen Vorkasse und nur in Bar kassiert. Auf Anfrage einer Rechnung gibt es nur eine Quittung. Ohne Anspruchnahme der Igel-Leistung in Vorkasse ist man leider nur Patient 2. Klasse.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dieses Verhalten der Arztpraxis ist in mehrfacher Hinsicht untragbar: Ein schriftlicher Behandlungsvertrag inklusive Kosteninformation ist genauso Pflicht wie eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte. Darüber hinaus dürfen Patient:innen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie keine IGeL in Anspruch nehmen wollen.