Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 31.05.2022
Atteste und Gutachten
Ärtlicher Fragebogen für die Aufnahme in eine Kurzzeitpflege | IGeL-Gebühr für ärztliche Bescheinigung zur Kurzzeitpflege?
Meine Schwiegermutter benötigt einen Platz in der Kurzzeitpflege nach einer OP; das Pflegeheim forderte einen ärztlichen Fragebogen beim Hausarzt an. Von der Arztpraxis bekam ich die Rückmeldung, dass ich den ärztlichen Fragebogen persönlich abzuholen habe und 17,43 Euro zu bezahlen habe. Ich habe den Betrag zunächst nicht bezahlt, nach einigem hin und her wurde der Fragebogen von der Arztpraxis ins Altenheim gefaxt. Bei einer Rezeptabholung wurde ich heute nochmal in der Arztpraxis darauf angesprochen, den Betrag endlich zu bezahlen. Mir wurde ein IGeL Gebührenverzeichnis gezeigt und erklärt, dass die Gebühr für dieses "Attest" gerechtfertigt sei.
Ist dem so? Der ärztliche Fragebogen ist aus meiner Sicht keine IgeL Leistung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Erhebung einer IGeL-Gebühr kann zulässig sein. Die Frage ist, ob es sich um ein Formular handelt, das das Heim selbst erstellt hat und ausgefüllt haben möchte, oder ob es sich um eine Bescheinigung handelt, die mit der Krankenkasse (EBM Ziffer 01622) abgerechnet werden kann.
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung können Bescheinigungen in der Regel nur dann abgerechnet werden, wenn sie auf definierten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. Alle anderen Anfragen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (Ziffer 70 oder 75 GOÄ, je nach Umfang der Ausführungen) privat zu zahlen.