Wegen einer bei einer augenärztlichen Untersuchung festgestellten Schädigung des Sehnervs vermutete die Augenärztin ein Glaukom, außerdem hatte ich schon einmal eine Netzhautablösung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Glaukom-Früherkennung, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht auf ein Glaukom besteht oder bei bestimmten Risikofaktoren (z.B. dauerhafte Kortisoneinnahme). Die behandelnden Ärzt:innen können die Untersuchung ebenfalls zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, wenn eine Folgeuntersuchung zur Verlaufskontrolle erforderlich ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Glaukom-Früherkennung, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht auf ein Glaukom besteht oder bei bestimmten Risikofaktoren (z.B. dauerhafte Kortisoneinnahme). Die behandelnden Ärzt:innen können die Untersuchung ebenfalls zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, wenn eine Folgeuntersuchung zur Verlaufskontrolle erforderlich ist.