Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 03.12.2021
Allergietest
IG-Antikörpertest wegen Nahrungsmittelunverträglichkeit | Kassenleistung privat erbracht und über Kosten falsch aufgeklärt
Mein Sohn hat im ersten Termin sein gesetzliches Krankenkassenkärtchen der AOK eingelesen. Bei diesem Arzt, Allgemeinmediziner und Naturheilkundler, Blut abgenommen bekommen. Was genau er an Bluttest machen wolle, erläuterte er nicht, nur Kürzel. Geschweige denn genau um was es sich handelte und ganz sicher wurden wir definitiv nicht über Kosten informiert! Jedoch, da mein Sohn auch Magenbeschwerden hat, erzählte er von TCM und nur hierzu die Kosten. Denen wir zustimmten und nur deshalb für private Abrechnung unterschrieben. In der folgende Sprechstunde zeigte er uns die Bluttestergebnisse, die in 2 Bereichen Maximalwerte anzeigten. Erst dann meinte er, dass es etwas kosten würde, wenn man das weiter untersucht. Er das aber bei dem selten so ausgeprägten Ergebnis unbedingt empfehlen würde. Erschüttert vom Ergebnis und Sorge ums Kind stimmte ich zu, unterschrieb aber weder nichts, erhielten auch keine schriftlichen Unterlagen zu der weiteren Behandlung. Am nächsten Tag erhielt ich auf Nachfrage bei der AOK die Info, dass sie an sich diese Kosten tragen würden, der Arzt gesetzlich abrechnen könne. Ich wies sowohl die Praxis zweimal darauf hin, als auch das Labor. An sich wollte ich die Untersuchung auf Eis legen, aber das Labor meinte, dass der Auftrag schon am Vortag raus sei und der Screen längst liefe. Dann kamen zwei Rechnungen. Aber nicht über gesamt 230,- Euro. Sondern knapp 320,-. Und natürlich versuchte keiner über Kasse abzurechnen.
Nun gipfelt das Ganze, dass der Arzt mir heute eine email schrieb und sogar schriftlich wagt den Ablauf falsch darzustellen. Diese Antikörperuntersuchung ist wohl in der Schulmedizin recht umstritten. Mein Sohn völlig verunsichert, weil er fast gar nichts vertragen würde, er Arzt nannte das Allergie und unterschied auch nicht zw. Unverträglichkeit. Über die Auswertung von 10 min zum Test hat er uns als Angebot nur 20,- berechnet. Viel mehr als vorlesen war das aber auch nicht.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wie Sie selbst bereits schreiben, ist diese Form von Lebensmittelunverträglichkeitstests sehr umstritten. Unsere Kolleg:innen von MedWatch haben hierzu berichtet: https://medwatch.de/2021/08/05/finger-weg-von-igg-selbsttests-auf-lebensmittelunvertraeglichkeiten/
In rechtlicher Hinsicht gibt das Verhalten des Arztes in zweierlei Hinsicht Grund zu Bedenken: Zum einen die Tatsache, dass er offenbar eine von der Krankenkasse prinzipiell getragene Leistung als Privatleistung erbracht hat. Zum zweiten der Umstand, dass er über diese Leistung im Vorfeld der Behandlung keine ausreichende Kostenaufklärung vorgenommen hat.