Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 27.03.2023

Ultraschall einzelner Organe („Sono-Check“)

Keine vorherige Aufklärung über Kosten

Der Arzt hat die Halsschlagader mit dem Ultraschallgerät untersucht und während er den Bericht tippte und einen Wert am Ultraschallgerät ausmaß murmelte dieser "das Kostet bei uns sonst Geld". Jedoch ohne irgendeine weitere Schilderung. Eine Woche nach dem Termin rief die Sprechstundenhilfe an und gab an, der Ultraschall habe Geld gekostet und das solle "vorbeigebracht" werden.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Im Gesetz steht es klar und deutlich: "Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. (...)." https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html

Sie müssen die Rechnung - sofern sie denn überhaupt ordnungsgemäß ausgestellt würde, was sich nicht so anhört - also nicht bezahlen.


Übrigens hat der IGeL-Monitor den Nutzen dieser Untersuchung als "tendenziell negativ" bewertet: https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/ultraschall-der-halsschlagadern-zur-schlaganfallvorsorge.html?no_cache=1

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